Datenschutz beim Personaldossier
Oct 22
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Sandra Frauchiger
Sie haben als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Pflicht, Ihren Mitarbeitenden Einsicht in ihr Personaldossier zu gewähren. Diese Pflicht ergibt sich aus mehreren Gesetzen. Das Datenschutzgesetz gibt allen Personen das Recht, Auskunft über ihre gespeicherten Personendaten zu erhalten. Das Obligationenrecht verpflichtet Sie zusätzlich, über die Persönlichkeit und die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeitenden nur Angaben zu machen, die deren Tauglichkeit betreffen und nicht bestritten werden. Dies setzt voraus, dass die betroffene Person weiss, welche Daten Sie über sie gespeichert haben.

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Der Lehrgang 'Sachbearbeiter:in Rechnungswesen ist als Grundausbildung für den Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen anerkannt.
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